nach dem Heilpraktikergesetz
Agnes Bürckmann
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Deine Vorteile einer Therapie in einer Privatpraxis
Online-Beratung
Die Online-Beratung dauert 60 Minuten und kostet 70 EUR, die per Überweisung vorab zu leisten sind.
Ich sende Dir einen individuellen Link per EMail
oder SMS. Nachdem Du diesen zur vereinbarten Zeit
geklickt hast, wirst Du in Deinem Internetbrowser
(Chrome, Opera, Safari oder Edge) begrüßt.
Du musst Dir keinerlei Software oder App auf Deinem
Smartphone oder Computer installieren. Es ist auch
keine Registrierung und keinerlei Angaben
persönlicher Daten notwendig, um das Videogespräch
zu beginnen.
Du erhältst vorab eine genaue Schritt-für-Schritt-
Anleitung.
Das Vorgespräch sollte persönlich stattfinden.
Praxisraum Westendorf
Erstgespräch
Psychologische Exploration mit eingehender Beratung für die weitergehende Behandlung in meiner Praxis.
Dauer: ca. 60 Minuten – € 70
Paarberatung: - € 90
Psychotherapie/Hypnose
Beratung
Einzelsitzung
Dauer ca. 60 Minuten - € 80
Paarberatung:
Dauer ca. 60 Minuten - € 100
Pakete Hypnotherapie
Rauchentwöhnung - € 299*
Unterstützung bei der Gewichtsabnahme
€ 299*
Tiefenentspannung - € 199
3 Sitzungen a ca. 60 Minuten und Vorgespräch
Selbsthypnose erlernen - € 199
3 Sitzungen a ca. 60 Minuten und Vorgespräch
*Fälligkeit nach der ersten Stunde,
Praxisraum Landsberg am Lech
Jetzt Termin vereinbaren
Wichtige Hinweise:
Das Honorar ist im Anschluss an die Behandlung in bar zu entrichten ( außer Onlineberatung) . Du erhältst, wenn Du möchtest, eine Quittung oder Rechnung.
Solltest Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sage ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher telefonisch ab, ansonsten wird das Honorar voll berechnet.
Abrechnung – In meiner Privatpraxis erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Klienten.
Kostenerstattung für Therapie
Die Therapiekosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Privatversicherten oder gesetzlich Versicherten mit Zusatzversicherung ist eine Kostenerstattung bzw. Teilerstattung für Heilpraktiker-Leistungen evtl. möglich. Die Abrechnung erfolgt dann gesondert nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Bitte frage vor Therapiebeginn bei Deiner Krankenkasse nach!
Nichterstattung oder nur Teilerstattung durch Privatkrankenkassen beeinflussen die vereinbarte Kostenforderung nicht.
Die Kosten für Heilbehandlungen können in der Regel in Deiner Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden. Bitte informiere Dich hierzu bei Deinem Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt!
Meine Honorare sind nach § 4 Nr. 14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit.